Vermögensübergabe zu Lebzeiten

Zu unserem Leistungsspektrum zählt insbesondere auch eine gute, durchdachte und steueroptimierte Beratung hinsichtlich der Vermögensübergabe zu Lebzeiten, welche oftmals neben einer Nachlassplanung mittels Testamenten oder Erbvertrag sinnvoll oder gar wirtschaftlich notwendig ist, insbesondere wenn eine Immobilie oder Unternehmensanteile z.B. an die zukünftige Generation übertragen werden sollen.

Wir beraten Sie fachkundig, so beispielsweise wie die übergebende Generation über Nießbrauchsrechte, Wohnrechte oder über weitere Gestaltungsmittel zur Altersversorgung einerseits die Sicherheit hat, dass sie das Vermögen transparent und geordnet bereits zu Lebzeiten auf die zukünftige Generation übertragen hat, aber andererseits dennoch über das selbst erwirtschaftete Vermögen noch abgesichert ist, obgleich es bereits bei den Nachfolgern angekommen ist.

Unsere umfassende Beratung erfolgt unter Berücksichtigung von zukünftigen pflichtteilsberechtigen Abkömmlingen sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer und hat stets eine maßgeschneiderte Lösung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihren Vermögensverhältnissen zum Ziel.